Minijob, kurzfristig oder Midijob: Wie viel darfst du nebenbei verdienen?
Wenn du als Aushilfe, Promoter oder im Studentenjob arbeitest, gibt es vier Arten von Beschäftigung: Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent und Midijob. Jede hat eigene Regeln dafür, wie viel du verdienen darfst und was an Steuer und Abgaben anfällt. Stand: 2026.
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Mindestlohn 2026: 13,90 €
Aktiv, sobald „zeitlich begrenzt“ gesetzt ist
–
- Verdienst pro Monat (ca.)–
- Sozialabgaben*–
- Abgabenfrei bis–
- Was ungefähr netto bleibt–
* Sozialabgaben = deine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Einfach erklärt.
Werte gültig seit 1. Januar 2026 – zuletzt geprüft Juli 2026 (inkl. Grundsicherungs-Reform zum 1. Juli 2026). Wenn du als Aushilfe, Promoter, Hostess oder im Studentenjob arbeitest, ordnet dich das Gesetz einer von vier Beschäftigungsarten zu. Davon hängt ab, wie viel du verdienen darfst und ob für dich Sozialabgaben und Steuern anfallen.
| Beschäftigungsart | Verdienstgrenze 2026 | Sozialabgaben | Typisch für |
|---|---|---|---|
| Minijob (geringfügige Beschäftigung) | bis 603 €/Monat | keine (für dich) | dauerhafter Nebenjob |
| Kurzfristige Beschäftigung | keine Grenze · max. 70 Tage/Jahr | keine | Saison- & Promotionjobs |
| Werkstudent | keine Grenze · max. 20 Std./Woche | nur Rente (~9 %) | eingeschriebene Studierende |
| Midijob (Übergangsbereich) | 603,01–2.000 €/Monat | reduziert | regelmäßiger Teilzeitjob |
Alle vier Beschäftigungsarten.
Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Ein Minijob ist ein dauerhafter Job, bei dem du bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr) verdienst. Für dich ist er steuer- und sozialabgabenfrei – nur in die Rentenversicherung zahlst du einen kleinen Eigenanteil, den du abwählen kannst. Die Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm (2026: 13,90 Euro pro Stunde nach dem Mindestlohngesetz). Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.
Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein zeitlich begrenzt: höchstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr. Der große Vorteil – sie ist komplett sozialabgabenfrei, egal wie viel du verdienst. Genau deshalb passt sie gut zu gut bezahlten Saison- und Promotionjobs. Bedingung: Der Job darf nicht berufsmäßig sein, also nicht deine wirtschaftliche Hauptgrundlage. Wichtig: kurzfristig ist nur sozialabgaben-, nicht steuerfrei – Lohnsteuer fällt an (pauschal 25 % oder nach Steuerklasse), die meisten holen sie sich über die Steuererklärung zurück. Mehrere kurzfristige Jobs im Jahr werden arbeitgeberübergreifend zusammengezählt. Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.
Werkstudent
Als eingeschriebene/r Student/in darfst du mit dem Werkstudentenprivileg neben dem Studium arbeiten und zahlst nur in die Rentenversicherung ein – Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben frei. Die Bedingung: höchstens 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Eine feste Verdienstgrenze gibt es dabei nicht. Rechtsgrundlage: Werkstudentenprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.
Midijob (Übergangsbereich)
Verdienst du regelmäßig zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, bist du im Midijob – offiziell 'Übergangsbereich'. Du bist normal sozialversichert, zahlst aber reduzierte Beiträge, die mit steigendem Verdienst langsam zunehmen. Über 2.000 Euro gelten die vollen Sozialabgaben wie bei einer Festanstellung. Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 SGB IV.
Worauf du achten musst.
Wie viel darfst du steuerfrei verdienen?
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr (2026) zahlst du keine Einkommensteuer. Liegst du darunter, bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.
Job und BAföG
Du darfst bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird – diese Grenze ist an die Minijob-Grenze gekoppelt. Wer mehr verdient, muss mit einer Kürzung rechnen.
Krankenversicherung über die Eltern (Familienversicherung)
Über deine Eltern bist du beitragsfrei mitversichert, solange dein reguläres Einkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt (allgemeine Grenze = ein Siebtel der Bezugsgröße, 2026: 6.780 Euro im Jahr). In einem reinen Minijob liegt die Grenze höher, bei 603 Euro. Als Werkstudent bist du ohnehin selbst, aber günstig studentisch versichert.
Job neben Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld
Beziehst du Arbeitslosengeld (ALG I), darfst du höchstens unter 15 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entfällt der Anspruch; 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei (§ 155 SGB III, § 138 Abs. 3 SGB III). Beim Grundsicherungsgeld – so heißt das frühere Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 – bleiben die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei; von 100–520 Euro zusätzlich 20 %, von 520–1.000 Euro 30 %, von 1.000–1.200 Euro 10 % (maximal rund 348 Euro ohne Kind, 378 Euro mit minderjährigem Kind, dort bis 1.500 Euro).
Mehrere Jobs gleichzeitig
Dein erster Minijob neben einem Hauptjob bleibt abgabenfrei. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit sozialversicherungspflichtig.
Dein flexibler Nebenjob.
Du suchst genau so einen flexiblen Job? Blank&Biehl vermittelt bundesweit Promotionjobs, Messehostess-Jobs, Komparsen- und Statistenrollen sowie Stadionjobs – als Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudentenjob.
Quellen – ausschließlich offizielle Stellen (Werte gültig seit 1. Januar 2026, zuletzt geprüft Juli 2026 inkl. Grundsicherungs-Reform): Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See), Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Bundesfinanzministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohn & Bezugsgröße). Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de – SGB IV (§§ 8, 20), SGB V (§ 6), SGB II (§ 11b), Mindestlohngesetz. Ohne Gewähr – keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Was ist der Unterschied zwischen Minijob und kurzfristiger Beschäftigung?
Der Minijob ist dauerhaft, aber auf 603 Euro im Monat gedeckelt. Die kurzfristige Beschäftigung hat keine Verdienstgrenze, ist dafür aber auf 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate im Jahr begrenzt. Beide sind für dich sozialabgabenfrei.
Wie viel darf ich als Student verdienen, ohne Nachteile?
Im Minijob bis 603 Euro im Monat bleibst du komplett abgaben- und steuerfrei und auch über die Eltern mitversichert. Als Werkstudent darfst du mehr verdienen, zahlst aber Rentenbeiträge und arbeitest höchstens 20 Stunden pro Woche.
Was bedeutet 'berufsmäßig' bei der kurzfristigen Beschäftigung?
Berufsmäßig heißt: Der Job ist für dich wirtschaftlich nicht nur nebensächlich. Bei Schülern und Studenten ist das in der Regel nicht der Fall. Wer arbeitslos ist oder den Job als Lebensgrundlage nutzt und dabei über 603 Euro verdient, übt ihn berufsmäßig aus – dann ist er nicht mehr sozialabgabenfrei.
Zählt der Minijob für meine Rente?
Ja. Im Minijob zahlst du standardmäßig einen kleinen Eigenanteil in die Rentenversicherung und sammelst damit Rentenansprüche. Du kannst dich davon befreien lassen – dann bleibt der Minijob für dich völlig abgabenfrei.
